Die kurze Antwort lautet: Ja. Pfeffersprays mit den Wirkstoffen Oleoresin Capsicum (OC) oder Pelargonsäure-Vanillylamid (PAVA) sind in der Schweiz und in Liechtenstein für Personen ab 18 Jahren grundsätzlich legal erhältlich und dürfen mitgeführt werden. Der Einsatz ist jedoch nur in rechtfertigenden Situationen wie Notwehr oder Notstand erlaubt.
Welche Pfeffersprays sind in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz sind Pfeffersprays mit den Wirkstoffen Oleoresin Capsicum (OC) oder Pelargonsäure-Vanillylamid (PAVA) erlaubt. Diese gelten als Reizstoffabwehrgeräte und dürfen von volljährigen Personen erworben und mitgeführt werden.
Beim Kauf muss das Mindestalter von 18 Jahren nachgewiesen werden.
Ist Tränengas in der Schweiz erlaubt?
Nein. Tränengassprays mit den Wirkstoffen CS oder CR sind in der Schweiz nicht frei erhältlich. Solche Produkte gelten als Waffen und unterliegen dem Waffenrecht.
Wer einen Pfefferspray kaufen möchte, sollte deshalb darauf achten, dass dieser ausdrücklich OC oder PAVA als Wirkstoff enthält.
Darf man Pfefferspray in der Handtasche oder im Rucksack mitführen?
Ja. Volljährige Personen dürfen einen gesetzeskonformen Pfefferspray grundsätzlich mit sich führen, beispielsweise in der Handtasche, im Rucksack oder im Fahrzeug.
Wichtig ist jedoch, dass der Pfefferspray nur zur rechtmässigen Selbstverteidigung bestimmt ist.
Wann darf Pfefferspray eingesetzt werden?
Der Einsatz von Pfefferspray ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für Notwehr oder Notstand erfüllt sind.
- ein unmittelbarer körperlicher Angriff droht
- Sie angegriffen werden
- Sie eine andere Person vor einem Angriff schützen müssen
Der Einsatz muss dabei verhältnismässig sein. Wer Pfefferspray ohne tatsächliche Bedrohung einsetzt, kann sich strafbar machen.
Darf man Pfefferspray gegen Tiere einsetzen?
Pfefferspray wird ursprünglich zur Tierabwehr eingesetzt. In einer Gefahrensituation kann ein Pfefferspray daher auch zur Abwehr eines angreifenden Tieres verwendet werden.
Wo kann man legal Pfefferspray kaufen?
Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass der Pfefferspray die gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz erfüllt und einen zugelassenen Wirkstoff enthält.
Hier finden Sie eine Auswahl legaler Pfeffersprays für die Schweiz und Liechtenstein →
Fazit
Pfefferspray ist in der Schweiz für Personen ab 18 Jahren grundsätzlich legal, sofern es sich um ein Modell mit den Wirkstoffen OC oder PAVA handelt. Der Einsatz ist jedoch nur in rechtfertigenden Situationen wie Notwehr oder Notstand zulässig. Tränengassprays mit CS oder CR sind dagegen nicht frei erlaubt und unterliegen dem Waffenrecht.