Wer in der Schweiz Pfefferspray online kaufen möchte, wird bei vielen seriösen Händlern aufgefordert, einen Altersnachweis zu erbringen. Für manche Käufer ist dies überraschend. Tatsächlich dient die Altersprüfung jedoch der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und dem Jugendschutz.
Warum ist eine Altersprüfung erforderlich?
Pfeffersprays dürfen in der Schweiz grundsätzlich nur an handlungsfähige, volljährige Personen abgegeben werden. Deshalb müssen Händler sicherstellen, dass Käufer das 18. Altersjahr vollendet haben. Beim Online-Handel ist dies besonders wichtig, da kein persönlicher Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer besteht.
Reicht eine Checkbox «Ich bin über 18»?
Nein. Nach dem Merkblatt A07 der kantonalen Fachstellen für Chemikalien genügt eine Checkbox, die Angabe des Geburtsdatums oder ein allgemeiner Hinweis in den AGB alleine nicht als Altersprüfung.
Der Händler muss geeignete Massnahmen treffen, um das Alter des Käufers zu überprüfen. In der Praxis verlangen viele Schweizer Onlinehändler nach der Bestellung ein Foto eines amtlichen Ausweises. Dadurch können sie feststellen, ob der Käufer das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat und die Identität mit den Bestellangaben übereinstimmt.
Welche Ausweise werden akzeptiert?
Als Altersnachweis werden in der Regel amtliche Ausweise akzeptiert, beispielsweise:
- Identitätskarte
- Reisepass
- Führerausweis
Nicht geeignet sind hingegen Dokumente, welche die Identität oder das Alter nicht zuverlässig nachweisen, beispielsweise Krankenkassenkarten, SBB-Ausweise oder andere Kundenkarten.
Wie läuft die Altersprüfung ab?
Je nach Händler kann die Altersprüfung unterschiedlich erfolgen. Häufig wird der Käufer nach Abschluss der Bestellung per E-Mail oder Messenger kontaktiert und gebeten, einen amtlichen Ausweis einzureichen.
Das Merkblatt A07 weist darauf hin, dass beim Versandhandel typischerweise eine zweistufige Altersprüfung erforderlich ist. Neben der Prüfung beim Bestellvorgang können je nach gewähltem Versandverfahren weitere Massnahmen erforderlich sein, beispielsweise ein Versand mit persönlicher Übergabe wie der Service «Eigenhändig» der Schweizer Post oder andere geeignete Verfahren zur Sicherstellung der Identität des Empfängers.
Was gilt bei einer abweichenden Lieferadresse?
Wird der Pfefferspray an eine andere Person geliefert als jene, welche die Bestellung aufgegeben hat, ist dies bei der Altersprüfung zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass sichergestellt wird, dass die empfangende Person volljährig ist. In der Praxis verlangen viele Händler deshalb den Altersnachweis der Person, an welche der Pfefferspray tatsächlich geliefert wird.
Was geschieht mit den Ausweisdaten?
Seriöse Händler verwenden die Ausweisdaten ausschliesslich zur gesetzlich erforderlichen Altersprüfung. Die Bearbeitung der Personendaten hat nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) zu erfolgen. Wer unsicher ist, kann den Händler vor der Übermittlung des Ausweises nach der Datenbearbeitung und den Löschfristen fragen.
Fazit
Die Altersprüfung beim Online-Kauf von Pfefferspray ist keine Schikane, sondern dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und dem Jugendschutz. Seriöse Händler verlangen deshalb einen geeigneten Altersnachweis, bevor sie Pfefferspray an Privatpersonen versenden.
Weitere Informationen zur Schweizer Rechtslage finden Sie in unserem Ratgeber Ist Pfefferspray in der Schweiz legal?.
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